Sie lernen mit ihrer individuellen Situation bestmöglich umzugehen und vorhandene Ressourcen zu nutzen.
Die Unterstützung strebt die grösstmögliche Selbständigkeit, die soziale Teilhabe, die schulische Integration sowie die seelische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen an.
Unter Einbezug von Eltern/Erziehungsberechtigten und Fachpersonen wird die Entwicklung und die schulische Integration lösungsorientiert unterstützt und gestaltet.
Die Unterstützung kann je nach Bedarf in Form von regelmässiger Förderung und/oder Beratung erfolgen. Die Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen wird gepflegt.
Angebot
Abklärung
- Audiopädagogische Abklärung
- Umfassende Ermittlung des Unterstützungsbedarfs in allen von der Hörbehinderung betroffenen Bereichen unter Berücksichtigung der bilingualen Bildung.
Förderung
- Gezielte Förderung in den Bereichen auditive Aufmerksamkeit Hören - Verstehen - Sprechen - Kommunikation
- Unterstützung der Entwicklung der sprachlichen, kognitiven und sozial-emotionalen Bereiche
- Aufbau einer altersgerechten Sprachentwicklung und eines vielfältigen Wortschatzes
- Bilinguale Förderung (Laut- und Gebärdensprache)
- Einführung und Handhabung kompensatorischer Hilfen
Beratung, Anleitung und Unterstützung der Betroffenen und des Umfelds
- Umgang mit technischen Hilfsmitteln
- Sensibilisierung der Lehrpersonen und Schulklassen durch Informationsveranstaltungen/Empathielektionen in Kindergarten und Schule
- Begleitung beim Eintritt in Kindergarten/Schule oder Übertritt in andere Schulstufen/Ausbildung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Fortbildungen für Lehrpersonen
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern/Erziehungsberechtigten oder in deren Einverständnis durch medizinische, psychologische oder pädagogische Fachpersonen unter:
der Geschäftsstelle Chur 081 257 02 80
oder der jeweiligen Regionalstelle
Der Heilpädagogische Dienst arbeitet im Leistungsauftrag des Amtes für Volksschule und Sport Graubünden. Die Audiopädagogik ist ein freiwilliges Angebot und für die Eltern/Erziehungsberechtigten kostenlos. Alle Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht sowie dem Datenschutzgesetz gemäss DSG/DSV.