Sprachliche Auffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen können sich in folgenden Bereichen zeigen:
- Lautbildung
- Wort- und Satzbildung
- Sprachverständnis
- Redefluss
- Kommunikationsverhalten
- Auffälligkeiten der Stimme
- Mundmotorik
- Saugen und Schlucken
Angebot
- Logopädische Abklärung mit Einschätzung des Unterstützungsbedarfs
- Individuelle logopädische Therapie im Einzelsetting oder in Kleingruppen
- Unterstützung und Beratung der Eltern/Erziehungsberechtigten bei Fragen zur sprachlichen Entwicklung, Förderung und Einschulung bei Vorschulkindern
- Zusammenarbeit mit anderen Fachpersonen
Logopädie nach der obligatorischen Schulzeit (LGP NoB)
Die Logopädie nach der obligatorischen Schulzeit richtet sich an Jugendliche bis max. zum 20. Lebensjahr, welche für die erfolgreiche Weiterbildung im tertiären Bildungsbereich oder die berufliche Eingliederung auf logopädische Unterstützung angewiesen sind.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern/Erziehungsberechtigten oder in deren Einverständnis durch medizinische, psychologische oder pädagogische Fachpersonen unter:
der Geschäftsstelle Chur 081 257 02 80
oder direkt bei der Regionallogopädin respektiv der Fachperson für Logopädie
Der Heilpädagogische Dienst arbeitet im Leistungsauftrag des Amtes für Volksschule und Sport Graubünden. Die Logopädie im Frühbereich und die Logopädie im nachobligatorischen Bereich sind freiwillige Angebote und für die Eltern/Erziehungsberechtigte kostenlos. Alle Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht sowie dem Datenschutzgesetz gemäss DSG/DSV.
Die Logopädie während der obligatorischen Schulzeit liegt in der Zuständigkeit der Schulträgerschaft.