Sie lernen ihre Fähigkeiten des Sehens und Wahrnehmens zu verbessern, vorhandene Ressourcen zu nutzen und mit dem bestehenden Sehvermögen so gut wie möglich umzugehen.
Die Unterstützung strebt die grösstmögliche Selbständigkeit, die soziale Teilhabe, die schulische Integration sowie die seelische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen an. Unter Einbezug von Eltern/Erziehungsberechtigten und Fachpersonen wird die Entwicklung und die schulische Integration lösungsorientiert unterstützt und gestaltet.
Die Unterstützung kann je nach Bedarf in Form von regelmässiger Förderung und/oder Beratung erfolgen. Die Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen wird gepflegt.
Beratung, Anleitung und Unterstützung der Betroffenen und des Umfelds
- Umgang mit technischen Hilfsmitteln
- Sensibilisierung der Lehrpersonen und Schulklassen durch Informationsveranstaltungen/Empathielektionen in Kindergarten und Schule
- Begleitung beim Eintritt in Kindergarten/Schule oder Übertritt in andere Schulstufen/Ausbildung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Fortbildungen für Lehrpersonen
Förderung
- Gezielte Förderung des Sehens und der mit der Sehbeeinträchtigung in Zusammenhang stehenden sekundären Beeinträchtigungen wie z.B. Motorik oder Wahrnehmung
- Vermittlung von spezifischen Spiel-, Lern-, Arbeitstechniken
- Vermittlung von gezielten Strategien um zu umfassenden Informationen zu gelangen
- Organisation angepasster Hilfs- und Lehrmittel; Anpassungen der regulären Klassenlehrmittel
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern/Erziehungsberechtigten oder in deren Einverständnis durch medizinische, psychologische oder pädagogische Fachpersonen unter:
der Geschäftsstelle Chur 081 257 02 80
oder der jeweiligen Regionalstelle
Der Heilpädagogische Dienst arbeitet im Leistungsauftrag des Amtes für Volksschule und Sport Graubünden. Die Massnahmen bei Sehschädigung sind ein freiwilliges Angebot und für die Eltern/Erziehungsberechtigte kostenlos. Alle Mitarbeitenden unterstehen der Schweigepflicht sowie dem Datenschutzgesetz gemäss DSG/DSV.