Hochschwellige sonderpädagogische Massnahmen
(Heilpädagogische Früherziehung, Logopädie im Frühbereich, Audiopädagogik, Massnahmen bei Sehschädigung)
Die Grundlage der Finanzierung bilden der Leisungsauftrag gemäss Schulgesetz und der Jahresauftrag der Stiftung HPD mit dem AVS. Der HPD regelt seine Finanzierung nach den aktuell gültigen Weisungen zur Finanzierung von Institutionen der Sonderschulung des Kantons Graubünden sowie den Leistungskatalogen des AVS zu den einzelnen Fachbereichen/Fachstellen.