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Finanzierung

Die Finanzierung der Dienstleistungen des HPD werden in Form von hochschwelligen sonderpädagogischen Massnahmen und in Form von niederschweilligen sonderpädagogischen Massnahmen erbracht. Die Dienstleistungen des HPD sind für die Erziehungsberechtigten kostenlos.

Finanzierung
  • Hochschwellige sonderpädagogische Massnahmen

    (Heilpädagogische Früherziehung, Logopädie im Frühbereich, Audiopädagogik, Massnahmen bei Sehschädigung)

    Die Grundlage der Finanzierung bilden der Leisungsauftrag gemäss Schulgesetz und der Jahresauftrag der Stiftung HPD mit dem AVS. Der HPD regelt seine Finanzierung nach den aktuell gültigen Weisungen zur Finanzierung von Institutionen der Sonderschulung des Kantons Graubünden sowie den Leistungskatalogen des AVS zu den einzelnen Fachbereichen/Fachstellen.


  • Niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen

    (Psychomotoriktherapie)

    Der HPD regelt die Finanzierung der Dienstleistungen im Fachbereich Psychomotoriktherapie mittels eines Rahmenvertrages und eines Merkblattes zwischen dem HPD und den Schulträgerschaften. Die Rechtliche Grundlage bildet des Schulgesetz vom März 2012.